Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V3 passend für BMW 3er Touring (E30) 07/198710/1994“
Verwendungsliste:
BMW 3er Touring (E30) 3/1, 3/A
Baujahr: 07/198710/1994
Hinweis: Bei Verwendung mit serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen sind eventuell zusätzlich handelsübliche Spurverbreitungen aus dem Zubehör erforderlich.
Hinweis: Dämpfer verfügen über leicht zu bedienende Einstellräder. Bauartbedingt in der Zugstufe nur bei zugänglicher Kolbenstange.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer).
Hinweis: VA-Gewindefederbeine inklusive Achsschenkel aus verzinktem Stahl.
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V3 passend für BMW 3er Touring (E30) bietet Ihnen maximale Individualität bei Performance und Komfort. Die getrennt einstellbare Zug- und Druckstufendämpfung ermöglicht eine präzise Anpassung an Ihre persönlichen Fahransprüche. Durch die hochwertige Edelstahltechnik (inox-line) bleibt das Fahrwerk dauerhaft korrosionsfrei und langlebig.
Dank der patentierten Ventiltechnik von KW können Sie Handling, Spurtreue und Komfort optimal abstimmenperfekt für sportliche Fahrer, die höchste Ansprüche an Fahrdynamik und Qualität stellen. Ob auf Landstraße, Autobahn oder Rundstrecke: Das KW V3 sorgt für präzises Fahrverhalten und exzellente Straßenlage.
Mit dem stufenlos einstellbaren Tieferlegungsbereich (VA 6080 mm / HA 5580 mm) kann das Fahrzeug optisch und technisch nach Ihren Wünschen optimiert werden. Die einfache Bedienung über Klickverstellung ermöglicht dabei eine schnelle Justierung ohne Spezialwerkzeug.
- Individuell einstellbare Zug- und Druckstufendämpfung
- Edelstahltechnik100 % rostfrei und langlebig
- Stufenlose Tieferlegung vorn und hinten
- Sportlich-harmonisches Fahrverhalten mit TÜV-Teilegutachten
- Optimales Handling für sportlich ambitionierte Fahrer
Lieferumfang:
- 2x VA Gewindefederbeine mit KW Achsschenkel (verzinkter Stahl)
- 2x HA Federn mit Höhenverstellung
- 2x HA Dämpfer
- Aufsteck-Einstellrädchen zur einfachen Justierung
- Montageanleitung und Teilegutachten (§19.3)




