Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für SKODA SUPERB III (3V3, 3T)“
Verwendungsliste:
SKODA SUPERB III (3V3, 3T)
Baujahr: ab 03/2015 bis 06/2024
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit elektronischer Dämpferregelung muss diese stillgelegt werden. Fahrzeugspezifische KW Stilllegungssätze finden Sie in der Zubehörtabelle.
Hinweis: Nur für Fahrzeuge mit einem Klemmdurchmesser an der VA von 55mm.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer).
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für SKODA SUPERB III (3V3, 3T) bietet Ihnen die perfekte Kombination aus sportlicher Fahrweise, alltäglicher Komfortabilität und langlebiger Qualität. Dank der hochwertigen Edelstahltechnik „inox-line“ ist das Fahrwerk korrosionsbeständig und überzeugt durch eine dauerhaft ansprechende Optik. Das werkseitig vorkonfigurierte Dämpfungssystem sorgt für eine sportlich-harmonische Straßenlage, während die stufenlose Tieferlegung von 35 bis 60 mm an Vorder- und Hinterachse eine individuelle Anpassung ermöglicht.
Die Konstruktion verwendet rostfreie Materialien, präzise gefertigte Gewindeverstellungen und optimal abgestimmte Dämpfer-Feder-Kombinationen. Dadurch profitieren Sie von einer verbesserten Straßenlage, reduzierter Roll- und Wankbewegung und präzisem Handling in jeder Fahrsituation. Das KW V1 Gewindefahrwerk ist die ideale Wahl für sportlich ambitionierte Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf Qualität und Performance legen. Zudem wird jedes Fahrwerk von KW in Deutschland gefertigt und umfangreich getestet, um die hohen Qualitätsstandards sicherzustellen.
- Stufenlose Tieferlegung im geprüften Verstellbereich (3560 mm)
- Korrosionsbeständige Edelstahltechnik „inox-line“
- Sportlich-harmonische Dämpfungsabstimmung für optimale Straßenperformance
- Langlebige Qualität dank hochwertiger Materialien
- Einbaufertiges Komplettset inklusive aller benötigten Komponenten
Lieferumfang:
- Set VA Gewindefederbeine
- HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer
- Teilegutachten (§19.3)
- Komplette Dokumentation




