Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für Audi A4 Avant (B9) B8, 8W5 ab 08/2015“
Verwendungsliste:
AUDI A4 Avant (B9) B8, 8W5
Baujahr: ab 08/2015
Hinweise:
Bei Fahrzeugen mit elektronischer Dämpferregelung muss diese stillgelegt werden. Fahrzeugspezifische KW Stilllegungssätze finden Sie in der Zubehörtabelle.
Nur für Fahrzeuge mit VA-Stoßdämpferdurchmesser 50mm (nicht 48,5mm) / Federbein Klemmdurchmesser 53mm.
VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer).
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V1 inox-line bietet Ihnen eine sportliche Fahrdynamik und präzises Handling, kombiniert mit einer attraktiven Tieferlegung und höchster Verarbeitungsqualität. Die sportlich-harmonische Dämpferabstimmung sorgt für eine perfekte Balance zwischen Alltagstauglichkeit und Performance. Dank der hochwertigen Edelstahl-Technologie ist das Fahrwerk langlebig, korrosionsbeständig und auch nach Jahren leicht verstellbar.
Im geprüften Verstellbereich lässt sich die Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse individuell anpassen. Mit dem werkseitig vorkonfigurierten Dämpfersetup erhalten Sie sofort ein komplett abgestimmtes System, das für den sportlich orientierten Fahrer optimiert ist. Die Kombination aus präziser Führung, weniger Wankbewegung und einem direkten Fahrgefühl sorgt für ein Plus an Fahrfreude und Stabilität bei jeder Fahrt.
Jedes KW Fahrwerk wird direkt in Deutschland entwickelt und getestet, um höchste Qualitätsansprüche zu erfüllen. Mit dem V1 Fahrwerk investieren Sie in bewährte Technik und nachhaltigen Fahrspaßfür mehr Kontrolle, Dynamik und Sicherheit auf der Straße.
- Edelstahltechnik inox-line für maximale Haltbarkeit
- Werkseitig abgestimmte Dämpfercharakteristik
- Stufenlose Höhenverstellung vorne und hinten
- Sportlich-harmonisches Fahrverhalten mit TÜV-Teilegutachten
- Hohe Qualitätentwickelt und gefertigt in Deutschland
Lieferumfang:
- VA Gewindefederbeine aus Edelstahl
- HA Federn mit Höhenverstellung und Dämpfer
- Montagematerial
- Teilegutachten (§19.3)
- Komplette Dokumentation




